EU-KI-Verordnung · Artikel 50

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026

Ab diesem Stichtag muss jeder Chatbot klar zu erkennen geben, dass Ihre Kunden mit einer künstlichen Intelligenz sprechen — nicht mit einem Menschen. Wer das versäumt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Verpflichtend ab 2. August 2026

Was sich ändert

Chatbots müssen sich künftig als KI zu erkennen geben

Mit Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) tritt eine Transparenzpflicht in Kraft: Wer ein KI-System betreibt, das direkt mit Menschen interagiert, muss sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer bereits beim ersten Kontakt klar erkennen, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren — sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.

Für Service- und Website-Chatbots heißt das konkret: Ein sichtbarer, unmissverständlicher Hinweis zu Beginn des Dialogs wird zur Pflicht. Ein Bot, der so tut, als wäre er ein menschlicher Mitarbeiter, ist ab dem Stichtag nicht mehr zulässig.

Betrifft mich das?

Wen die Pflicht trifft

Die Kennzeichnungspflicht gilt breit — überall dort, wo Kundinnen und Kunden auf eine KI im Dialog treffen:

  • Service- und Support-Chatbots auf Website, im Kundenportal oder im Messenger.
  • Voicebots und KI-Telefonassistenten, die Anrufe entgegennehmen.
  • KI-Assistenten im Verkauf und Onboarding, die Fragen beantworten oder beraten.
  • Eingebettete Chat-Widgets von Drittanbietern, die Sie auf Ihrer Seite einsetzen.

Entscheidend ist nicht, wer den Bot technisch gebaut hat, sondern dass er in Ihrem Namen mit Menschen interagiert.

Was bei Verstoß droht

Bußgelder — und ein Abmahnrisiko

Die EU-KI-Verordnung ist kein zahnloser Papiertiger. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Artikel 99 Absatz 4 spürbar sanktioniert werden.

Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sind reduzierte Sätze vorgesehen.

Hinzu kommt: Fehlende oder irreführende Kennzeichnung kann auch wettbewerbsrechtlich relevant sein und Abmahnungen nach sich ziehen. Der Druck auf Chatbot-Betreiber steigt damit von mehreren Seiten gleichzeitig.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Selbst-Check

Ist Ihr Chatbot konform? 6 Prüfpunkte

Eine erste Orientierung, ob Ihr Bot auf den 2. August 2026 vorbereitet ist:

Klarer KI-Hinweis

Erkennt der Nutzer beim ersten Kontakt, dass er mit einer KI spricht?

Sichtbar & unmissverständlich

Ist der Hinweis klar formuliert und nicht im Kleingedruckten versteckt?

Keine Mensch-Vortäuschung

Gibt sich der Bot nie fälschlich als menschlicher Mitarbeiter aus?

In jeder Sprache

Greift die Kennzeichnung auch in allen angebotenen Dialogsprachen?

Auf allen Kanälen

Gilt der Hinweis auf Web, Messenger, App und am Telefon gleichermaßen?

Dokumentiert

Können Sie die Konformität im Ernstfall belegen und nachweisen?

Wie ChatbotChecker hilft

Prüfen lassen, bevor der Stichtag da ist

Wir testen Ihren Chatbot verdeckt aus Kundensicht — und prüfen dabei nicht nur die KI-Kennzeichnung, sondern das ganze Bild: Servicequalität, Sicherheit und rechtliche Fallstricke. Sie erhalten eine nachvollziehbare Schulnote, konkrete Handlungsempfehlungen und — nach bestandener Prüfung — ein Prüfsiegel.

So wissen Sie schwarz auf weiß, wo Ihr Bot am 2. August 2026 steht und was bis dahin zu tun ist.

Häufige Fragen

KI-Kennzeichnungspflicht — FAQ

Was schreibt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung vor?
Artikel 50 verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, dafür zu sorgen, dass Nutzer erkennen können, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren — es sei denn, das ist aus den Umständen offensichtlich.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für Chatbots?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Dieser Termin wurde nicht verschoben.
Für welche Chatbots gilt die Pflicht?
Betroffen sind KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind — insbesondere Service- und Website-Chatbots, Voicebots und vergleichbare KI-Assistenten im Kundenkontakt.
Was droht bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Artikel 99 Absatz 4 mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sind reduzierte Sätze vorgesehen.
Wie kann ich prüfen, ob mein Chatbot konform ist?
Ein unabhängiger Chatbot-Check prüft aus Kundensicht, ob die KI-Kennzeichnung klar und beim ersten Kontakt erfolgt — und bewertet zugleich Servicequalität und Sicherheit. ChatbotChecker liefert das Ergebnis als Schulnote mit konkreten Handlungsempfehlungen.

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