EU-KI-Verordnung · Artikel 50
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026
Ab diesem Stichtag muss jeder Chatbot klar zu erkennen geben, dass Ihre Kunden mit einer künstlichen Intelligenz sprechen — nicht mit einem Menschen. Wer das versäumt, riskiert empfindliche Bußgelder.
Verpflichtend ab 2. August 2026Was sich ändert
Chatbots müssen sich künftig als KI zu erkennen geben
Mit Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) tritt eine Transparenzpflicht in Kraft: Wer ein KI-System betreibt, das direkt mit Menschen interagiert, muss sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer bereits beim ersten Kontakt klar erkennen, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren — sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
Für Service- und Website-Chatbots heißt das konkret: Ein sichtbarer, unmissverständlicher Hinweis zu Beginn des Dialogs wird zur Pflicht. Ein Bot, der so tut, als wäre er ein menschlicher Mitarbeiter, ist ab dem Stichtag nicht mehr zulässig.
Betrifft mich das?
Wen die Pflicht trifft
Die Kennzeichnungspflicht gilt breit — überall dort, wo Kundinnen und Kunden auf eine KI im Dialog treffen:
- Service- und Support-Chatbots auf Website, im Kundenportal oder im Messenger.
- Voicebots und KI-Telefonassistenten, die Anrufe entgegennehmen.
- KI-Assistenten im Verkauf und Onboarding, die Fragen beantworten oder beraten.
- Eingebettete Chat-Widgets von Drittanbietern, die Sie auf Ihrer Seite einsetzen.
Entscheidend ist nicht, wer den Bot technisch gebaut hat, sondern dass er in Ihrem Namen mit Menschen interagiert.
Was bei Verstoß droht
Bußgelder — und ein Abmahnrisiko
Die EU-KI-Verordnung ist kein zahnloser Papiertiger. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Artikel 99 Absatz 4 spürbar sanktioniert werden.
Hinzu kommt: Fehlende oder irreführende Kennzeichnung kann auch wettbewerbsrechtlich relevant sein und Abmahnungen nach sich ziehen. Der Druck auf Chatbot-Betreiber steigt damit von mehreren Seiten gleichzeitig.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Selbst-Check
Ist Ihr Chatbot konform? 6 Prüfpunkte
Eine erste Orientierung, ob Ihr Bot auf den 2. August 2026 vorbereitet ist:
Klarer KI-Hinweis
Erkennt der Nutzer beim ersten Kontakt, dass er mit einer KI spricht?
Sichtbar & unmissverständlich
Ist der Hinweis klar formuliert und nicht im Kleingedruckten versteckt?
Keine Mensch-Vortäuschung
Gibt sich der Bot nie fälschlich als menschlicher Mitarbeiter aus?
In jeder Sprache
Greift die Kennzeichnung auch in allen angebotenen Dialogsprachen?
Auf allen Kanälen
Gilt der Hinweis auf Web, Messenger, App und am Telefon gleichermaßen?
Dokumentiert
Können Sie die Konformität im Ernstfall belegen und nachweisen?
Wie ChatbotChecker hilft
Prüfen lassen, bevor der Stichtag da ist
Wir testen Ihren Chatbot verdeckt aus Kundensicht — und prüfen dabei nicht nur die KI-Kennzeichnung, sondern das ganze Bild: Servicequalität, Sicherheit und rechtliche Fallstricke. Sie erhalten eine nachvollziehbare Schulnote, konkrete Handlungsempfehlungen und — nach bestandener Prüfung — ein Prüfsiegel.
So wissen Sie schwarz auf weiß, wo Ihr Bot am 2. August 2026 steht und was bis dahin zu tun ist.
Häufige Fragen
KI-Kennzeichnungspflicht — FAQ
Was schreibt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung vor?
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für Chatbots?
Für welche Chatbots gilt die Pflicht?
Was droht bei einem Verstoß?
Wie kann ich prüfen, ob mein Chatbot konform ist?
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Unabhängige Prüfung von Kennzeichnung, Servicequalität und Sicherheit — als Schulnote mit klaren Handlungsempfehlungen.
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